
Teilweise Abschaffung ab 2021 – Solidaritätszuschlag
Steuern und Rechnungswesen •
Der Solidaritätszuschlag (SolZ) ist eine Ergänzungsabgabe zur Einkommensteuer und Körperschaft steuer. Er wurde im Jahr 1991 zur Finanzierung der Kosten der deutschen Einheit eingeführt und beträgt aktuell 5,5 Prozent der Einkommen, beziehungsweise...
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